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M46Pflege· Pflege

Medikation

Hier pflegst du den Medikationsplan je Klient und dokumentierst jede Gabe – wer hat wann welches Medikament gegeben, verweigert oder ausgelassen.

Live-Vorschau — echte Ansicht mit Beispieldaten

medikation.usable.software
KlientMedikamentBtMDosierungHäufigkeitWegEndeStatus
Position 2Bauer & Co.Datensatz 3ErledigtOffen6.6.2026In Arbeit
Datensatz 3Wolf SpeditionEintrag 4GeprüftIn Arbeit17.6.2026Erledigt
Eintrag 4Roth HandelPosition 5OffenErledigt28.6.2026Geprüft
Position 5Meyer GmbHDatensatz 6In ArbeitGeprüft9.7.2026Offen
Datensatz 6Kraus LogistikEintrag 7ErledigtOffen20.7.2026In Arbeit

Kein Screenshot: dieselbe Oberfläche, die du im Betrieb bekommst.

Was du hier tust

Über „Medikament anlegen“ erfasst du Name, Dosierung, Einheit, Häufigkeit (z. B. Morgens), Verabreichungsweg und den Zeitraum für einen Klienten. In der Detailansicht siehst du den Verlauf aller Gaben und dokumentierst über „Gabe dokumentieren“ jede neue Verabreichung mit Ergebnis (Gegeben, Verweigert, Ausgelassen) und einer Notiz. Pausierte oder abgesetzte Medikamente kennzeichnest du über den Status.

Tipps

Der Tab „Aktiv“ zeigt nur laufende Medikamente – ideal für die Visite. Pflegekräfte dürfen Gaben dokumentieren, auch ohne den Plan bearbeiten zu können. Nutze die Häufigkeit „Bei Bedarf“ für Bedarfsmedikation, die nicht zu festen Zeiten gegeben wird.

Rechtliche Anforderungen

Betäubungsmittel (BtM) sind nach BtMG/BtMVV gesondert zu behandeln: Kennzeichne das Medikament über „Betäubungsmittel (BtM)“ und gib bei Bedarf die BtMVV-Anlage (I/II/III) an. Jedes Medikament gehört auf eine ärztliche Verordnung (SGB V §31, SGB XI) – erfasse Verordner, Verordnungsdatum und Rezept-/Verordnungsreferenz. Bei der Gabe von BtM gilt das Vier-Augen-Prinzip (Doppelsignatur, BtMVV): Eine zweite Pflegekraft bestätigt die Gabe über „Bestätigt von“/„Bestätigt am“. Pflegedokumentation ist revisionssicher und – je nach Vorgabe – in der Regel 10 Jahre aufzubewahren („Aufbewahrung bis“). HINWEIS: Der per-Pflegekraft-Lesezugriff sowie die technische Erzwingung der Doppelsignatur folgen separat; aktuell werden ausschließlich die Felder bereitgestellt.

Datenschutz

Medikations- und Gabedaten sind Gesundheitsdaten und damit besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Sie unterliegen einem erhöhten Schutz: Zugriff streng auf das pflegerisch Erforderliche begrenzen, jede Gabe nachvollziehbar dokumentieren und Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorhalten. Erfasse keine über den Pflegezweck hinausgehenden Angaben.

Was drin ist

  • Medikation
  • Medikament
  • Medikament anlegen
  • Bearbeiten
  • Löschen
  • Status setzen
  • Gabe dokumentieren